

Hafen
Schon bereits 1170 wurde der Standort TREIB als Hafen schriftlich erwähnt. Die geografische Lage garantierte die Durchführung der Tagsatzungen auch bei widrigen Wetterverhältnissen in den Jahren 1637 - 1767
So dient der Hafen zur Treib nach wie vor als Schutzhafen und darf jederzeit angelaufen werden. Gerne stellen wir Ihnen unsere Anleger zur Verfügung (ohne Gebühr). Wir freuen uns über jeden Besucher in Seelisberg!
Es stehen verschiedenhohe Anleger zur Verfügung
Vorsicht bezüglich der Wassertiefen gemessen 14.6.2021
- im Hafenbecken mindestens 2.20m (Wehrmauerseitig)
- im Hafenbecken mindestens 1.30m (Uferseitig)
- Kleinanleger mindestens 0.8m